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netzwerk.net GmbH
Ollenhauerstr. 1
D-53113 Bonn
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F +49 228 909020-99
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der netzwerk.net GmbH
A. Inhalt und Abschluß von Lieferverträgen

   1. Allen Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Geschäftsvorfällen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von abgeschlossenen Lieferverträgen.
   2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern im entsprechenden Angebot nicht anderes genannt ist.
   3. Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
   4. Ein Auftrag an uns gilt mit Versendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder mit Versendung der entsprechenden Ware an den Käufer als angenommen.
   5. Unsere Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Käufer überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
   6. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den von uns in verschiedenen Medien gemachten Angaben vor, sofern der Wert der angebotenen Erzeugnisse hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

B. Preisstellungen
   1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
   2. Alle genannten Preise sind immer Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
   3. Die Preise verstehen sich ab Lager Bonn ausschließlich Verpackung.
   4. Die Transportverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Sofern der Käufer die Transportverpackung oder weitere Verpackungen der von uns gelieferten Produkte auf eigene Kosten an uns zurücksendet, erledigen wir die Entsorgung kostenlos. Andernfalls ist der Käufer für die Entsorgung nach der Verpackungsverordnung selbst verantwortlich.

C. Lieferfristen

   1. Es gilt die auf unserer Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist, die mit dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung beginnt. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
   2. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, die der Käufer benötigt, um uns für die Ausführung des Auftrages eventuell notwendige Angaben und Unterlagen vollständig zu übergeben.
   3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
   4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei von uns nicht zu vertretenden Umständen wie Streik und Aussperrung sowie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und Betriebsstörung, wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes verzögern. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen.

D. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
   1. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Teillieferung.
   2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine Weisungen gibt. Mehrkosten für vom Käufer gewünschte Versandwege oder Versand-Auftragnehmer gehen immer zu Lasten des Käufers.
   3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verläßt. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel. Auf Wunsch des Käufers schließen wir eine Transportversicherung ab, die wir zum Selbstkostenpreis berechnen.

E. Umtausch und Rücknahme

   1. Der Umtausch von Warensendungen ist nur dann möglich, wenn eine Umtauschmöglichkeit bei Kauf vereinbart wurde.
   2. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich.
   3. Sollte ein Umtausch vorgenommen werden, wird dieser grundsätzlich mit einer Gebühr von 10 % des Warenwertes belastet.

F. Zahlung

   1. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt am Versandtag, entsprechend beginnt die Zahlungsfrist.
   2. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde und auf der entsprechenden Rechnung ausgedruckt wurde, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Sollte auf der Rechnung das Recht zur Skontierung eingeräumt sein, so kann Skonto für die entsprechende Rechnung nur dann in Anspruch genommen werden, sofern alle fälligen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind.
   3. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.
   4. Kommt der Käufer trotz Nachfristsetzung (Mahnung) mehr als 12 Werktage in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
   5. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
   6. Werden eventuell vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, dann wird der Restbetrag sofort fällig. Wird uns ein Wechsel- oder Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers bekannt, können wir ohne Rücksicht auf eine eventuell vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen.
   7. Aufrechnung ist ausgeschlossen bei Gegenforderungen, die von uns bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist auch die Zurückhaltung des Kaufpreises wegen derartiger Forderungen ausgeschlossen.

G. Eigentumsvorbehalt

   1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Der Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB (durch Verarbeitung und/oder Bearbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache) ist ausgeschlossen. Da eine Ver- und/oder Weiterbearbeitung des Liefergegenstands unserer Sicherung in Höhe des Vorbehaltswarenwertes dient, ist der Kunde unseres Käufers in einem solchen Falle umgehend von unserem Eigentumsrecht zu benachrichtigen.
   2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen außerdem bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit dem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren.
   3. Der Käufer darf die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Gefährdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Käufer uns sofort zu benachrichtigen und das Abschriften der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokolle usw.) zu überlassen. Kosten einer Intervention gehen stets zu Lasten des Käufers.
   4. Für den Fall, daß der Käufer die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen veräußert, tritt er seine Forderungen aus dem Wiederverkauf bereits mit Abschluß des Liefervertrages an uns zur Sicherung der durch uns gelieferten Gegenstände ab.

H. Gewährleistung und Mängelhaftung

   1. Wir gewährleisten, daß die Liefergegenstände gemäß dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Bei Softwareprodukten bezieht sich diese Gewährleistung auf die Lesbarkeit des entsprechenden Mediums (Diskette, Festplatte, CD-ROM oder Band). Eine Garantie auf erwartete Funktionsmerkmale von Softwareprodukten gilt nur dann, wenn diese Garantie für das entsprechende Funktionsmerkmal schriftlich von uns bestätigt wurde.
   2. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
   3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit uns oder von von uns nicht autorisierten Personen vornimmt oder vornehmen läßt.
   4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen: andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die § 377,387 HGB.
   5. Der Käufer hat uns die gerügten Liefergegenstände zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, dann werden wir zur Gewährleistung nach unserer Wahl entweder die Liefergegenstände nachbessern oder andere fehlerfreie Ware liefern und die Versandkosten übernehmen. Falls die Nachbesserung oder Nachlieferung fehl schlägt, kann der Käufer Herabsetzung oder Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
   6. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.

I. Haftung in sonstigen Fällen

   1. In allen sonstigen Fällen, die in diesen Verkaufsbedingungen nicht von anderer Seite geregelt sind, sind alle Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art ausgeschlossen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden.
   2. Dieser Haftungsausschluß gilt insbesondere auch bei Schlechterfüllung und Verletzung vorvertraglicher und vertraglicher Nebenpflichten und gilt auch für außervertragliche Ansprüche, insbesondere für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus Produkthaftung. Der Haftungsausschluß erstreckt sich auch auf unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

J. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

   1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
   2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Käufer zu vertreten hat, dann hat der Käufer an uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schadens zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Käufer nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

K. Eigentum und Urheberrechte an Unterlagen

   1. An Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Mustern, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir unser Eigentum- und Urheberrecht. Sie dürfen anderen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen einschließlich aller evtl. gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzusenden.

L. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

   1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich evtl. Rückgewähransprüche wird Bonn vereinbart.
   2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Bonn vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
   3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin verbindlich wirksam.
   4. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

210l.pdf (111KB)
Hier können Sie sich gerne unser AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) herunterladen.